pBeim Amt Bildung und Kultur der Stadt Bretten können Brettener Vereine und Schulen Anträge zur Sportlerehrung für das Jahr strong2024 /strongmit entsprechender Begründung und einer Bestätigung des Vereins einreichen. /p
pNach den Grundsätzen über die „Verleihung der Sportlermedaille“ kann die Ehrung für folgende Leistungen erfolgen: /p
pstrong1. An aktive Sportler und Mannschaften für/strongbr /
• den 1. bis 3. Platz bei Badischen Meisterschaften bzw. Verbandsmeisterschaftenbr /
• den 1. bis 3. Platz bei Baden-Württembergischen Meisterschaftenbr /
• den 1. bis 6. Platz bei Deutschen Meisterschaftenbr /
• den 1. bis 6. Platz bei Bundes- und Landesfinalen (Landes- und Bundesbestenwettkämpfen)br /
• die Teilnahme an Olympischen Spielen, Paralympics, World Games, Welt- und Europameisterschaften, Mitwirkung in einer Nationalmannschaft der Bundesrepublik Deutschlandbr /
• und an Inhaber von Olympia-, Welt-, Europa-, Deutschen oder Landesrekorden/p
pstrong2. Für besonders anerkennenswerte und bedeutende Leistungen aktiver Sportler, insbesondere/strongbr /
• Mannschaften, die Ligameister werden u. in die nächsthöhere Klasse aufsteigenbr /
• 1. Platz bei Bezirksmeisterschaftenbr /
• 1. Platz bei Deutschen Turnfesten und Landesturnfestenbr /
• Teilnahme an Landes- und Bundesfinalen bei „Jugend trainiert für Olympia“br /
• die erfolgreiche Ablegung des Deutschen Sportabzeichens (Behindertensportabzeichen) in Gold (20 mal, 25 mal, 30 mal usw.)/p
pDie Verleihung der Medaille erfolgt nur an strongaktive Sportler/strong, die einem strongBrettener Sportverein angehören/strong undstrong für diesen bei der Erringung der Meisterschaften gestartet/strong sind./p
pÜber die Verleihung der Medaille entscheidet der Gemeinderat der Stadt Bretten. Er kann abweichend von diesen Richtlinien auch anderen Sportler/innen die Medaille verleihen. Er wählt zudem aus allen zur Ehrung vorgeschlagenen Sportler/innen einen Sportler/Sportlerin und/oder eine Mannschaft des Jahres strong2024/strong./p
pDie Stadtverwaltung Bretten bittet, die Anträge strongnur elektronisch /strongmit entsprechender Begründung - genaue Bezeichnung der zu ehrenden Leistung - und unter Angabe der vollständigen Anschriften der Sportler/innen und Trainer bis strongzum 01.12.2024/strong einzureichen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie a href="/sites/default/files/press/AntragSPORTLEREHRHUNG_2024_V1.xlsx"hier/a oder es kann Ihnen auf Wunsch per E-Mail zugeschickt werden. Weitere a href="/sites/default/files/press/Hinweise_Sportlerehrung_2024.pdf"Hinweise/a finden Sie hier./p
pDie Sportlerehrung findet am Freitag, 9. Mai 2025, um 19 Uhr im Hallensportzentrum Im Grüner statt./p
pstrongAnsprechpartner: Olga Koch, Amt Bildung und Kultur, Tel: 07252/921-423, E-Mail: a href="/%3Ca%20href%3D"mailto:Sport@Bretten.de">mailto:Sport@Bretten.de"Sport@Bretten.de/a/strong/p
pVeröffentlicht am 25.10.2024/p