Unter dem Namen „Brettener Kinder(s)pass 2022“ ist der Kinderpass der Stadt Bretten ab sofort verfügbar. Er soll es ermöglichen, dass Brettener Kinder am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen und die vielfältigen Erziehungs-, Betreuungs-, Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote in Anspruch nehmen können. So gibt es für insgesamt zwei Kurse der VHS Bretten einen Gutschein von 50 Prozent. Dies gilt ebenfalls für die Ferienbetreuung der Stadt Bretten (Herbst-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien), die Bäderwelt Bretten (zehn ermäßigte Eintritte) sowie den Tierpark inklusive Begleitperson (je zwei ermäßigte Eintritte) und in diesem Jahr erstmalig auch für den Kletterwald Bretten inklusive Begleitperson (je zwei ermäßigte Eintritte). Weitere Ermäßigungen werden für das Brettener Melanchthonhaus, die AWO Stadtranderholung sowie das Ferienprogramm der Stadt Bretten gewährt.
Der Brettener Kinderpass kann im Bürgerservice (Untere Kirchgasse 9) beantragt werden: von Beziehern von Arbeitslosengeld II oder Sozial-hilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG sowie von Kindern aus Familien mit mindestens drei Kindern, Kindern von Alleinerziehenden oder Kindern aus Familien mit einem schwerbehinderten Kind.
Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular finden Sie im Internet unter www.bretten.de/familien-soziales-bildung/kinderpass oder im Bürgerservice. Das Antragsformular wird zusätzlich in der kommenden Ausgabe des Amtsblatts abgedruckt, damit es ausgeschnitten und ausgefüllt zusammen mit einem gegebenenfalls notwendigen Nachweis des Anspruchs im Rathaus eingeworfen werden kann.
„Der Brettener Kinderpass hat viel zu bieten. Damit können Familien für günstigere Preise die tollen Angebote unserer Stadt erleben und damit nicht nur Brettener Kinder in diesen Genuss kommen, können ab sofort auch Gondelsheimer Kinder und Jugendliche davon profitieren.“, so Oberbürgermeister Martin Wolff.
Veröffentlicht am 25.01.2022